Leistungen für Unternehmen und Redaktionen
Auftragsfotografie.
Abrechnung nach Zeit und Nutzungsumfang, nicht nach Bildanzahl.
Reportage, Werft, Hafen, Industrie und Belegschaft werden nach Zeit und Nutzungsumfang abgerechnet. Der Grund ist einfach. Bei Reportagearbeit steht vorher nicht fest, wie viele verwertbare Bilder eine Situation hergibt. Eine feste Bildzahl würde entweder den Aufwand nicht decken oder den Auftrag künstlich verteuern.
Abrechnungsmodell
Gearbeitet wird im halben Tag bis vier Stunden vor Ort, im ganzen Tag bis acht Stunden vor Ort oder in Folgetagen am selben Projekt zu reduziertem Satz. Auswahl und Grundbearbeitung sind enthalten. Aufwendige Einzelbearbeitung wie Freistellung, Retusche oder Montage wird je Bild berechnet.
Das konkrete Honorar hängt von Umfang, Reiseaufwand und Nutzungsumfang ab und wird im Angebot ausgewiesen. Angebote werden innerhalb von zwei Werktagen erstellt.
Der Mindestauftragswert beträgt 450 Euro.
Nutzungsrechte
Im Honorar enthalten ist ein einfaches Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck, zeitlich auf zwölf Monate und räumlich auf Deutschland begrenzt.
| Erweiterung | Aufschlag |
|---|---|
| Unbefristete Nutzung | 40 Prozent |
| Weltweite Nutzung | 25 Prozent |
| Werbliche Nutzung über den vereinbarten Zweck hinaus | nach Absprache |
| Weitergabe an Dritte, etwa an Konzernschwestern | nach Absprache |
Als Orientierung für erweiterte Nutzungen dient die jährlich veröffentlichte Übersicht Bildhonorare der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing.
Eine Namensnennung nach Paragraph 13 Urhebergesetz erfolgt in der Form DA Visuals oder nach Absprache mit vollem Namen. Ein Verzicht auf die Namensnennung ist möglich und wird mit einem Aufschlag von 20 Prozent berechnet.
Redaktionelle Anfragen
Text und Bild für Fachmagazine laufen nicht über diese Konditionen. Redaktionen wenden sich direkt an den Kontakt, die Abrechnung erfolgt nach dem jeweils üblichen Honorar der Publikation.
Anfahrt, Absage und Zahlung
Anfahrt innerhalb von 30 Kilometern um Rövershagen ist enthalten. Darüber hinaus werden 0,40 Euro je Kilometer berechnet. Reisezeit über eine Stunde je Richtung wird gesondert ausgewiesen.
Bei Absage bis 48 Stunden vor dem Termin entstehen keine Kosten. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen werden 50 Prozent des vereinbarten Honorars fällig.
Die Rechnung ist innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar.
Gemäß Paragraph 19 Umsatzsteuergesetz wird keine Umsatzsteuer berechnet.